Das gemeinsame Forschungsprogramm der Wissenschaftsakademien – das Akademienprogramm – dient der Erschließung, Sicherung und Erforschung weltweiter kultureller Überlieferungen. Es ist derzeit das größte Langzeit-Forschungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland für geistes- und sozialwissenschaftliche Grundlagenforschung und wird von der Akademienunion koordiniert. Träger des Programms und zuständig für die Bearbeitung der Vorhaben sind die acht in der Akademienunion zusammengeschlossenen Akademien und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
Seit 2006 wird das Akademienprogramm jährlich ausgeschrieben. Um darin aufgenommen zu werden, müssen geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte folgende Kriterien erfüllen: überregionale Bedeutung, übergeordnete gesellschaftliche und fachwissenschaftliche Relevanz, eine Laufzeit zwischen 12 und 25 Jahren und ein finanzielles Mindestvolumen von 120.000 Euro im Jahr. Zudem sind die Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Qualifizierung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die gesamte Projektlaufzeit zu gewährleisten. Auch wird ein digitales Bearbeitungs- und Publikationskonzept vorausgesetzt.
Über den Haushalt des Akademienprogramms, über die Aufnahme von Neuvorhaben und die Fortführung von laufenden Projekten entscheidet die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, in welcher der Bund und die Bundesländer vertreten sind. Die Entscheidungen werden auf der Grundlage der von der Akademienunion aufgestellten Programm- und Finanzplanung gefällt.
Die aktuelle Ausschreibung zum Akademienprogramm finden Sie jeweils auch hier auf der Homepage, sobald sie vorliegt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem/einer oder mehreren Mitantragstellenden) dann u.a. bei unserer Akademie mit einem Forschungsvorhaben bewerben.